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Hilfsmittel-Guide & Rezept-Richtlinien

Medizinisch geprueft von:
Sabine Krause (Medizinprodukteberaterin)
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Stand: 15.06.2026

Inkontinenzhilfen werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet, sofern eine medizinische Indikation und eine Verordnung vorliegen. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 15 unterscheidet zwischen aufsaugenden Produkten (Einlagen, Pants, Windeln) und ableitenden Systemen (Kondomurinale, Katheter). Eine Krankenkassen-Rezept einreichen regelt die aufzahlungsfreie Basisversorgung.

Hilfsmittelversorgung auf Kassenrezept

Die Versorgung mit Inkontinenzmaterial unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Jedes verordnete Produkt muss im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Der Gesetzgeber fordert eine bedarfsgerechte, zweckmaessige und wirtschaftliche Versorgung.

Inkontinenzhilfen der Produktgruppe 15

Kategorie Produktbeispiele Hersteller (Auswahl) Erstattungsweg
Aufsaugend (leicht/mittel) Anatomische Einlagen, Inkontinenz-Pants TENA, HARTMANN (MoliCare), Seni, Abena Rezeptpflichtig, Pauschalabrechnung ueber Vertragspartner
Aufsaugend (schwer) Grosse Vorlagen, Windeln fuer Erwachsene (Slips) Seni, HARTMANN, Abena, Attends Rezeptpflichtig, monatliche Lieferpauschale
Ableitend (Maenner) Kondomurinale, Bettbeutel, Beinbeutel Coloplast, B. Braun, Hollister, Teleflex Rezeptpflichtig, Einzelprodukt-Abrechnung
Ableitend (Intermittierend) Einmalkatheter (ISK) fuer Selbstkatheterismus Wellspect (LoFric), Coloplast, UROMED Rezeptpflichtig, Direktabrechnung pro Stueck
Stand: 06/2026. Erstattungsfaehig nach SGB V Richtlinien.

Wahlrechte und Kostenfallen (Wirtschaftliche Aufzahlung)

Gesetzlich versicherte Patienten zahlen standardmaessig nur die gesetzliche Zuzahlung (10 %, maximal 10 Euro pro Monat). Wuenschen Sie jedoch Produkte, die ueber die medizinisch notwendige Basisversorgung hinausgehen (z. B. atmungsaktivere Premium-Windeln), verlangen viele Versorgungsapotheken und Sanitaetshaeuser sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlungen“ (Mehrkosten).

Homecare-Experten wie Geria+med bieten bundesweite Beratung, um eine aufzahlungsfreie und dennoch qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Nutzen Sie die Versorgung auf Rezept beantragen zur Vermeidung teurer Ueberraschungen.

Fragen zu Rezepten & Zuzahlungen

Das Rezept wird in der Regel vom behandelnden Hausarzt, Urologen oder Gynaelologen ausgestellt. Wichtig ist, dass auf dem Rezept die Diagnose (z. B. Harninkontinenz), der Versorgungszeitraum (z. B. Dauerversorgung 12 Monate) und ggf. die benoetigte Stueckzahl pro Tag vermerkt sind.

Krankenkassen schliessen Exklusivvertraege mit bestimmten Homecare-Lieferanten. Reichen Sie Ihr Rezept bei einem Anbieter ein, der kein Vertragspartner Ihrer Kasse ist, muessen Sie die Kosten meist komplett selbst tragen. Nutzen Sie stets einen zertifizierten Vertragspartner Ihrer Krankenkasse.

Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und können den fachlichen Rat eines Arztes, Therapeuten oder Apothekers keinesfalls ersetzen. Suchen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden immer eine qualifizierte Arztpraxis auf.